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   OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14   

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OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14 (https://dejure.org/2015,6163)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.03.2015 - 7 OB 62/14 (https://dejure.org/2015,6163)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. März 2015 - 7 OB 62/14 (https://dejure.org/2015,6163)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Naturschutzrechtliche Bedenken gegen die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur Erweiterung einer Rückstandshalde aus dem Kalibergbau

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Naturschutzrechtliche Bedenken gegen die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur Erweiterung einer Rückstandshalde aus dem Kalibergbau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 247
    Naturschutzrechtliche Bedenken gegen die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur Erweiterung einer Rückstandshalde aus dem Kalibergbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01

    Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14
    Zu den den Verwaltungsprozess beherrschenden Maximen gehört der Amtsermittlungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO, demzufolge die Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich vom Verwaltungsgericht selbst vorzunehmen und nicht den Verfahrensbeteiligten übertragen ist (BVerwG, Beschl. v. 11.04.2001 - 9 KSt 2.01, 11 A 13.97 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 15.01.2014 - 7 OA 112/13 -, juris; Beschl. v. 10.07.2014 - 13 OA 37/14 -, V.n.b.).

    Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung; ohne Belang ist, ob sich die Handlung im Nachhinein als unnötig herausstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.04.2001, a.a.O.; Beschl. v. 08.10.2008 - 4 KSt 2000.08, 4 A 2001.06 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 20.04.2011 - 11 F 429/11 -, juris; Nds. OVG, Beschlüsse v. 15.01.2014 und v. 10.07.2014, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.10.2008 - 4 KSt 2000.08

    Voraussetzungen einer Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen von Sachverständigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14
    Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung; ohne Belang ist, ob sich die Handlung im Nachhinein als unnötig herausstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.04.2001, a.a.O.; Beschl. v. 08.10.2008 - 4 KSt 2000.08, 4 A 2001.06 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 20.04.2011 - 11 F 429/11 -, juris; Nds. OVG, Beschlüsse v. 15.01.2014 und v. 10.07.2014, a.a.O.).

    15 a) Die Kosten für die Teilnahme der Sachverständigen Prof. Dr. E., Prof. Dr. F. und Dr. I. an der Berufungsverhandlung sind dem Grunde nach erstattungsfähig im Sinne des § 162 Abs. 1 VwGO, wobei sich die Frage der Erstattungsfähigkeit nach den zuvor zu der Beauftragung von privaten Sachverständigengutachten wiedergegebenen Grundsätzen richtet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.10.2008, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2014 - 7 OA 112/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens in Verfahren des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14
    Zu den den Verwaltungsprozess beherrschenden Maximen gehört der Amtsermittlungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO, demzufolge die Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich vom Verwaltungsgericht selbst vorzunehmen und nicht den Verfahrensbeteiligten übertragen ist (BVerwG, Beschl. v. 11.04.2001 - 9 KSt 2.01, 11 A 13.97 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 15.01.2014 - 7 OA 112/13 -, juris; Beschl. v. 10.07.2014 - 13 OA 37/14 -, V.n.b.).

    Eine entsprechende Anwendung der Honorarregelungen in § 9 JVEG auf Privatgutachten bzw. hier die Inanspruchnahme eines Sachbeistands für eine Terminbegleitung kommt nicht in Betracht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.01.2014, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 429/11

    Gutachterkosten des Vorhabensträgers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14
    Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung; ohne Belang ist, ob sich die Handlung im Nachhinein als unnötig herausstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.04.2001, a.a.O.; Beschl. v. 08.10.2008 - 4 KSt 2000.08, 4 A 2001.06 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 20.04.2011 - 11 F 429/11 -, juris; Nds. OVG, Beschlüsse v. 15.01.2014 und v. 10.07.2014, a.a.O.).

    Wendet sich ein Kläger gegen ein fachplanerisch zugelassenes Vorhaben oder liegt allgemein eine Fallkonstellation vor, in der das Nachvollziehen von Berechnungen oder technischen Zusammenhängen einen mit der Materie nicht vertrauten Laien überfordert, kann es einer vernünftigen Prozessführung entsprechen, dass der Kläger einen Sachverständigen heranzieht, welcher befähigt ist, die tragenden Gründe der Zulassungsentscheidung kritisch zu hinterfragen (BVerwG, Beschl. v. 24.07.2008 - 4 KSt 1008.07, 4 A 1073.04 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 20.04.2011, a.a.O.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2014, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.07.2008 - 4 KSt 1008.07

    Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten nach in Vorlagetretung des Bürgervereins

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14
    Wendet sich ein Kläger gegen ein fachplanerisch zugelassenes Vorhaben oder liegt allgemein eine Fallkonstellation vor, in der das Nachvollziehen von Berechnungen oder technischen Zusammenhängen einen mit der Materie nicht vertrauten Laien überfordert, kann es einer vernünftigen Prozessführung entsprechen, dass der Kläger einen Sachverständigen heranzieht, welcher befähigt ist, die tragenden Gründe der Zulassungsentscheidung kritisch zu hinterfragen (BVerwG, Beschl. v. 24.07.2008 - 4 KSt 1008.07, 4 A 1073.04 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 20.04.2011, a.a.O.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2014, a.a.O.).
  • BVerwG, 21.05.2012 - 7 B 71.11

    Abdeckung einer Rückstandshalde aus dem Kalibergbau; Grenzwert; Bindungswirkung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14
    Die gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde des Klägers verwarf das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 25. Mai 2012 (7 B 71.11) als unzulässig.
  • BVerwG, 24.10.2011 - 9 KSt 5.11

    Erinnerung; Kostenerstattung; Erstattungsfähigkeit; Sachbeistand; mündliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14
    Die schlichte Mitnahme zum Termin ohne eine in der Verhandlung zutage getretene Bereitstellung als Sachbeistand ist nicht kostenmäßig zu erstatten (BVerwG, Beschl. v. 24.10.2011 - 9 KSt 5.11, 9 A 14.09 -, NVwZ-RR 2012, 46).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 13 OA 207/11

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige bei notwendiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14
    Wie das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf Rechtsprechung des 13. Senats des beschließenden Gerichts (Nds. OVG, Beschl. v. 17.01.2012 - 13 OA 207/11 -, NVwZ-RR 2012, 454) ausgeführt hat, können Aufwendungen für private, d.h. nicht vom Gericht in Auftrag gegebene Gutachten und Stellungnahmen von Sachverständigen nur in engen Grenzen als notwendig i.S. des § 162 Abs. 1 VwGO anerkannt werden.
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 7 LC 9/10

    Abdeckung einer Rückstandshalde aus dem Salzbergbau mit einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14
    Auf die Berufung des Beklagten und der beigeladenen Trägerin des Vorhabens änderte der Senat die erstinstanzliche Entscheidung durch Urteil vom 24. Juni 2011 (7 LC 9/10) und wies die Klage ab.
  • BVerwG, 04.09.2008 - 4 KSt 1010.07
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14
    Andererseits ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 04.09.2008 - 4 KSt 1010.07, 4 A 1078.04 -, juris), der der Senat folgt, der Träger eines planfestgestellten Vorhabens nicht in jedem Fall damit ausgeschlossen, im Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zu seiner Verteidigung private Sachverständigengutachten vorzulegen und die Kosten hierfür in das Kostenfestsetzungsverfahren einzubringen.
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2016 - 12 OA 54/16

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für ein Privatgutachten bei nachträglicher

    Da stets auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung abgestellt werden muss, ist einerseits ohne Belang, wenn sich diese Handlung im Nachhinein als unnötig herausstellt (Nds. OVG, Beschl. v. 26.3.2015 - 7 OB 62/14 -, JurBüro 2015, 368 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 5), andererseits sind die Aufwendungen für ein Privatgutachten, das ohne das Bestehen einer "prozessualen Notlage" eingeholt und in den Prozess eingeführt wurde, auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Prozessgegner und das Gericht auf das Gutachten eingehen (vgl. VGH, Bad.-Württ., Beschl. v. 17.2.2015 - 3 S 2432/14 -, VBlBW 2015, 468 f., hier zitiert nach juris, Rn. 17), es sich also nachträglich als nützlich erweist oder gar weitere Beweiserhebungen erübrigt.

    Ein Widerspruch zu der fehlenden Erstattungsfähigkeit der Kosten für vorangegangene Privatgutachten ist darin nicht zu sehen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 26.3.2015 - 7 OB 62/14 -, JurBüro 2015, 368 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 16).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2016 - 1 K 17/13

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten

    Nach diesen Maßgaben können auch Aufwendungen für private, also nicht vom Gericht bestellte Sachverständige ausnahmsweise erstattungsfähig sein (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. April 2015 - 8 E 109/15 -, juris; OVG NDS, Beschluss vom 26. März 2015 - 7 OB 62/14 -, juris; VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 3 S 2432/14 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 4 KSt 1008.07, 4 A 1073.04 -, juris m. w. N.; Beschluss vom 16. November 2006 - 4 KSt 1003.06 u. a. -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2018 - 12 OA 90/18

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein privates Gutachten in einem

    Da stets auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung abgestellt werden muss, ist einerseits ohne Belang, wenn sich diese Handlung im Nachhinein als unnötig herausstellt (Nds. OVG, Beschl. v. 26.3.2015 - 7 OB 62/14 -, JurBüro 2015, 368), andererseits sind die Aufwendungen für ein Privatgutachten, das ohne das Bestehen einer "prozessualen Notlage" eingeholt und in den Prozess eingeführt wurde, auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Prozessgegner und das Gericht auf das Gutachten eingehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.2.2015 - 3 S 2432/14 -, VBlBW 2015, 468), es sich also nachträglich als nützlich erweist oder gar weitere Beweiserhebungen erübrigt.
  • VGH Bayern, 08.03.2021 - 9 M 21.547

    Fahrtkosten und Verdienstausfall des Ehemanns der Antragstellerin als

    Dies ergibt sich aus seiner Aufnahme in das Protokoll als neben dem Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin für diese erschienen (vgl. § 105 VwGO i.V.m. § 160 Abs. 1 Nr. 4 ZPO; vgl. auch NdsOVG, B.v. 26.3.2015 - 7 OB 62/14 - juris Rn. 21).
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